Auslandsaufenthalte (insbesondere Erasmus)

Vielfältige Möglichkeiten eines Auslandsstudiums

Studenten der juristischen Fakultät haben die Möglichkeit insbesondere eines Erasmus-Aufenthalts an ausländischen Fakultäten. Das gilt vor allem für unsere Erasmus-Partnerfakultäten, deren Auflistung Sie hier [https://www.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/UniHome/RIH/Formulare_Sammelordner__/Outgoing__SMS/ERASMUS__Partnerschaften___Koordinatoren.pdf] unter „Jura“ aufgeführt finden. Sofern andere (auch nicht-juristische) Fakultäten für ihre jeweiligen Partnerfakultäten noch Plätze frei haben, lassen sich diese ebenfalls nutzen. Sie können sich auch außerhalb des Erasmus-Programms einen Studienort organisieren, was oft gut funktioniert, dann allerdings leider ohne finanzielle Förderung und administrative Erleichterungen.

Anerkennung frühzeitig klären

Sofern Sie einen Auslandsaufenthalt beabsichtigen, sprechen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Lehrstuhlinhaber ab, damit in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt bereits vorab geklärt werden kann, welche Vorlesungen wofür anerkennungsfähig sind. Dabei möchten wir Sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen dabei unterstützen, möglichst wenig Zeit zu verlieren und viel anerkannt zu bekommen.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen und weiterführende Links finden Sie unter auf der Homepage des Rostock International House  sowie bei unserer Fakultät.